Bürgerservice, Rat & Verwaltung
Verbandsgemeinde-verwaltung
Loreley
Dolkstraße 3
56346 St. Goarshausen
Telefon: 06771 – 919 - 0
Telefax: 06771 – 919 - 135
E-Mail an die Verwaltung:
rathaus@vg-loreley.de
Aufgabenbereiche und Mitarbeiter/innen
Verwaltung ist gerne für Ihre Anliegen da – bittet aber um vorherige Terminvereinbarungen !
Verwaltungsstellen
Dolkstr. 3, 56346 St. Goarshausen
und
Friedrichstr. 12, 56338 Braubach
Montag und Dienstag von 8.00 bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 18.00 Uhr
und Freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
Bereich Standesamt
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:30 Uhr
Freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr
Anforderung von Personenstandsurkunden
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Allgemeine Information:
Das Standesamt stellt nach § 55 des Personenstandsgesetzes (PStG) folgende Personenstandsurkunden aus:
- aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
- aus dem Geburtenregister Geburtsurkunden
- aus dem Eheregister Eheurkunden
- aus dem Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartnerschaftsurkunden
- aus dem Sterberegister Sterbeurkunden
Maßgebend für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde ist immer der tatsächliche Ort des Geschehens. So müssen Sie sich z. B. bei der Ausstellung einer Eheurkunde an das Standesamt wenden, dass für den Ort in dem die Eheschließung erfolgte, zuständig ist.
Antragsberechtigung:
Aufgrund datenschutzpflichtiger Inhalte kann die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen – z. B. Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse geltend machen können.
Sollten Sie z. B. im Auftrag einer der o.g. Personen handeln, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht des Berechtigten vorweisen. Beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Gebühren:
Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden aller Art werden in Rheinland-Pfalz Gebühren in Höhe von 12,00 Euro erhoben. Jede weitere Urkunde, die gleichzeitig beantragt und vom Standesamt in einem Verfahren hergestellt wird, kostet 6,00 Euro.
Zur Beantragung:
>>> WICHTIG <<<
Nach erfolgreicher Beantragung der Personenstandsurkunde über nachstehenden Links, müssen die Gebühren bereits per Vorkasse beglichen werden.
Hierzu erhalten Sie per Email (ggfls. per Post) die entsprechende Zahlungsaufforderung; woraus auch die Bankverbindung hervorgeht.
Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt den in der Zahlungsaufforderung genannten Verwendungszweck an.
Kontaktdaten:
Frau Katja Schmidt, Standesbeamtin
Tel. 06771 /919-137; Fax 06771/919-153
standesamt[at]vg-loreley.de
Herr Marvin Gollnow, Standesbeamter
Tel. 06771/ 919-166; Fax 06771/919-153
standesamt[at]vg-loreley.de