Kinder, Jugend & Familie
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Verbandsgemeinde-verwaltung
Loreley
Dolkstraße 3
56346 St. Goarshausen
Telefon: 06771 – 919 - 0
Telefax: 06771 – 919 - 135
E-Mail an die Verwaltung:
rathaus@vg-loreley.de
Aufgabenbereiche und Mitarbeiter/innen
Verwaltung ist gerne für Ihre Anliegen da – bittet aber um vorherige Terminvereinbarungen !
Verwaltungsstellen
Dolkstr. 3, 56346 St. Goarshausen
und
Friedrichstr. 12, 56338 Braubach
Montag und Dienstag von 8.00 bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 18.00 Uhr
und Freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
Bereich Standesamt
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:30 Uhr
Freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr
Kooperationsbedingungen
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Kooperationsbedingungen für Vereine, Gruppen und Institutionen
Kooperationen sind in vielfältiger Weise möglich. Ob als Hilfe bei Festen und Feiern, als Referent für Themenvorträge, als Partner bei gemeinsamen Aktionen oder bei der Nutzung der bestehenden Konzepte z.B. für Gruppenarbeit: Das Kinder- und Jugendbüro steht der Vereinen und Verbänden aus der gesamten Verbandsgemeinde zur Verfügung. Um die Angebote des Kinder- und Jugendbüros als Verein oder Institution zu nutzen, werden Interessierte gebeten folgende Grundsätze zu unterstützen und umzusetzen:
- Der Umgang mit allen Beteiligten ist wohlwollend und wertschätzend.
- Das zu unterstützende Angebot bietet einen geschützten Rahmen und wird unter jugendschutzrechtlichen Aspekten durchgeführt.
- Es ist immer mindestens eine Person von Seiten des Vereins, der Gruppe oder der Institution für das Angebot bereitzustellen, der die Verantwortung für das Angebot obliegt.
- Je nach Angebot ist ein entsprechender Raum von Seiten des Vereins, der Gruppe oder der Institution zur Verfügung zu stellen.
- Bereitgestelltes Material ist pfleglich zu behandeln.
Diese Grundsätze sind Basis der Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbüro. Sollte ein Verein, eine Gruppe oder Institution bei der Umsetzung Hilfe benötigen, werden wir unsere Möglichkeiten bereitstellen. Sollte gegen diese vereinbarten Grundsätze „verstoßen“ werden, ist keine Zusammenarbeit möglich. Unterstützt ein Verein, eine Gruppe oder Institution diese Grundsätze und lebt vor allem Punkte eins und zwei in der direkten Arbeit und das dauerhaft, kann eine Zertifizierung von Seiten des Kinder- und Jugendbüros ausgestellt werden. Dadurch soll die Qualität der Kinder- und Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde gesichert und weiterentwickelt werden. Diese Institution, dieser Verein oder Gruppe darf sich dann zukünftig als "KiJuLo-Partner" bezeichnen.
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